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Wirtschafts- und Unternehmensrecht

In unserer Kanzlei ist dieser Beratunsgbereich mit dem des „Visa- und Einwanderungsrecht“ häufig verknüpft, da viele Mandanten ein Unternehmen in den USA gründen, um ein entsprechendes Visum zu beantragen.    

 

Auch in diesem Beratunsgbereich gilt – je eher der Mandant sich anwaltlich beraten lässt, desto eher können kostspiele und juristich nachteilige Konsequenzen vermieden werden.

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Auch hier sollte der Mandant keine Verträge unterzeichnen oder Vereinbarungen treffen, ohne sich vorher rechtlich ausführlich beraten zu lassen. 

 

Otfmals gibt es zwei oder mehrere Partner in einem neu zu gründenen Unternehmen. Dementsprechend ist es notwendig, eine Partnervereinbarung (Operating Agreement) zu erarbeiten, die genau die Aufgaben der Partner und vieles mehr regelt.

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Ehemalige Deutsche Staatsanwältin - 
Als Anwältin zugelassen in Florida, Deutschland & New York.

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