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Familien- und Scheidungsrecht

Familien- und Scheidungsrechts befasst sich zum einen mit der eigentlichen Scheidung von Eheleuten und behandelt zum anderen die möglichen Unterhaltsansprüche für den anspruchsberechtigen Ehepartner sowie mögliche Kindergeldzahlung für Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind und zum Zeitpunkt der Scheidung unter 18 Jahre alt sind.

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Im Rahmen eines solchen Scheidungsverfahren wird auch geregelt, welchem Ehepartner die minderjährigen Kinder zugesprochen werden und welche Besuchsrechte für den anderen Ehepartner bestehen.

Ehemalige Deutsche Staatsanwältin - 
Als Anwältin zugelassen in Florida, Deutschland & New York.

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