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Die Kanzleigründerin Sonja K. Burkard verfügt über mehr als 25 Jahre juristische Erfahrung als ehemalige deutsche Staatsanwältin und Anwältin in Florida und New York. Neben dem deutschen juristischen Vollstudium an der Universität Hamburg verfügt Frau Burkard über ein juristisches Vollstudium von der Stetson University College of Law in St. Petersburg, Florida.

 

Frau Burkard repräsentierte als Staatsanwältin die Freie und Hansestadt Hamburg für fast ein Jahrzehnt. Heute ist Frau Burkard als Anwältin zugelassen in Florida, New York und Deutschland. BURKARD LAW FIRM, P.A. feiert 2020 sein 20-jähriges Jubiläum in Florida.

 

Die Kanzlei vertritt Mandanten gerichtlich und aussergerichtlich in Florida und Deutschland. Die Mitarbeiter der Kanzlei verfügen über ein tiefes Verständnis der deutschen- und europäische Kultur, sprechen deutsch als Muttersprache und beraten und betreuen Mandanten und künftige Mandanten in Deutsch oder Englisch.    

 

Wir bieten unseren künftigen Mandanten die Möglichkeit eines unverbindlichen Beratungsgesprächs mit Anwältin Sonja K. Burkard – telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei.

 

Dieses Beratungsgespräch ist  wichtig und dient dazu, den rechtlichen Sachverhalt anhand Ihrer Schilderung zu verstehen und, basierend auf diesem Verständnis, Ihnen als künftigen Mandanten die grundsätzliche rechtliche Vorgehensweisen als auch Kosten- und Zeitfaktoren darzustellen. 

 

Auf Basis dieser Informationen entscheiden Sie nach dem Beratungsgespräch, ob Sie unsere Kanzlei mit dem Mandat beauftragen wollen.

Ehemalige Deutsche Staatsanwältin - 
Als Anwältin zugelassen in Florida, Deutschland & New York.

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