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Internationales Recht

„Internales Recht“ liegt für unsere Kanzlei vor, wenn mehr als eine Jurisdiktion – also z.B. Floridarecht und deutsches Recht gleichzeitig betroffen sind und angewandt werden könnten.

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Die Definiton „Internationales Recht“ kann auf verschiedene Beratungsbereiche zu treffen. Zum Beispiel im Familien- und Scheidungsrecht. Ein Ehepartner ist deutscher Staatsbürger während der andere Ehepartner amerikanische Staatsbürger ist. Die Kinder aus der Ehe sind sowohl in Deutschland als auch in Florida geboren. Das Ehepaar besitzt Immobilien und andere Vermögenswerte sowohl in Deutschland als auch in Florida.

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Ein anderes Beispiel für „Internationales Recht“ aus Sicht unserer Kanzlei besteht dann, wenn ein amerikanische GI, der jahrelang in Deutschland stationiert war, seine Pensionsansprüche in Deutschland durchzusetzen versucht.

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Ebenfalls in die Kategorie von „Internationales Recht“ fallen die Durchsetzung von titulierten Ansprüchen aus letztinstanzlichen Urteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ansprüche des Gläubigers in Deutschland gegen einen Schuldner in Florida oder umgekehrt die Ansprüche eines Gläubigers in Florida gegen einen Schuldner in Deutschland durchgesetzt werden sollen.

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Unerheblich ist dabei auch, ob es sich um Ansprüche von/an Privatpersonen oder Firmen handelt.

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Ehemalige Deutsche Staatsanwältin - 
Als Anwältin zugelassen in Florida, Deutschland & New York.

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