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Immobilienrecht

Dieser Beratungsbereich befasst sich hauptsächlich mit dem Kauf- und Verkauf von Gewerbe- und Wohnimmobilien.

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Wir raten unseren Mandanten und künftigen Mandanten dringend einen qualifizierten Anwalt möglichst frühzeitig in die Planung und den eigentlichen Kauf- bzw. Verkaufsprozess einzubeziehen.   

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Für den Verkäufer fängt dieser Prozess vor dem Unterschreiben des sogenanten Listing-Agreement an, dem Beauftragen eines Maklers zur Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie.

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Für den Käufer beginnt dieser Beratunsgprozess idealerweise, bevor dieser einen Makler beauftragt, eine entsprechende Immobilie zu suchen, sei es im gewerblichen Bereich oder im Wohnimmobilienbreich.

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Grundsätzlich empfehlen wir unseren Mandanten keine Verträge zu unterschreiben, bevor diese nicht rechtlich überprüft worden sind. Die anfallenden Kosten für eine rechtzeitige rechtliche Beratung ist hervorragend angelegtes Geld. Viele rechtliche Probleme, finanzielle Nachteile und langwierige rechtliche Verfahren könnten so vermeiden werden.

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Ehemalige Deutsche Staatsanwältin - 
Als Anwältin zugelassen in Florida, Deutschland & New York.

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