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Visa- und Einwanderunsgsrecht

Grundsätzlich gilt, das geltende amerikanische Visa- und Einwanderungsrecht ist Bundesrecht (Federal Law) und gilt dementsprechend einheitlich für alle 50 Bundesstaaten der USA.

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Das heisst, jeder, der berechtigt ist ein Visumsantrag zu stellen, kann nach dessen Genehmigung und Erhalt in jedem Bundesstaat der USA leben und arbeiten.  

Das amerikanische Visa- und Einwanderungsrecht besteht aus etlichen Visa- Hauptgruppen und jeweils vielen Visa- Untergruppen.

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Grundsätzlich gibt es zwei Hauptbereiche. Der eine Visa- Hauptbereich kann in der letzten Stufe zur amerikanischen Staatsbürgerschaft führen, der andere nicht.

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Die Entscheidung, welches Visa für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familie das „richtige“ Visum ist,  hängt sehr von Ihren individuellen Voraussetzungen und Zielsetzungen ab und bedarf eines intensiven Beratungsgesprächs.

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Ehemalige Deutsche Staatsanwältin - 
Als Anwältin zugelassen in Florida, Deutschland & New York.

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